Allgemeine Geschäftsbedingungen Campingplatz Lippetal

  1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

  1. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.

Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Zahlungsbetrages verbindlich.

  1. Anzahlung / Zahlung

Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Bei Online-Buchungen ist der Gesamtbetrag bzw. die Anzahlung sofort fällig. Die Aktivierung des Buttons „Jetzt verbindlich buchen für (Betrag)“ stellt die Zahlungsaufforderung dar.

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Name und Stellplatznummer/Chaletname wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Stellplätze sowie Chalets, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig. 

  1. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:Ab 30 Tagen vor Anreise, 24:00 Uhr: 0% Ab 14 Tagen vor Anreise, 24:00 Uhr: 50%Ab 7 Tagen vor Anreise, 24:00 Uhr: 100%      

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

  1. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Chalet am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7).

  1. An- und Abreise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.

  1. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 4. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 4). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

  1. Anmeldung/Zutrittskarten

Es wird dem Campinggast bei Anreise eine oder mehrere Zutrittskarten für die Schranke zum Campingplatz Lippetals ausgehändigt. Diese berechtigt lediglich, die angemeldeten Personen passieren zu lassen. Zudem wird ein oder mehrere Schlüssel für das Sanitärgebäude ausgehändigt.

Bei Verlust einer ausgehändigten Zutrittskarte oder eines Schlüssels wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von jeweils 10,00 € fällig.

  1. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

  1. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

  1. Öffnungszeiten / Frost

In der Nebensaison gelten für die Rezeption, die Sanitärgebäude, das Restaurant eingeschränkte Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Campingstellplätzen nur verfügbar ist, wenn aus Sicht des Campingbetriebes kein Frost mehr zu erwarten ist.

  1. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

  1. Hunde / Haustiere

Auf Spielplätzen und in den Sanitärgebäuden sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten.

  1. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

  1. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

  1. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Campingplatz Lippetal, Inhaber Björn Bensberg, Gahlenerstr. 159, 46569 Hünxe